Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf zwei oder vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist oder nur mit dem wagenheber abgestützt wird. Lebensgefahr!
Das fahrzeug nur in unbeladenem zustand auf ebener, fester fläche aufbocken.
Die räder, die beim anheben auf dem boden stehen bleiben, mit keilen gegen vor- oder zurückrollen sichern.
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturen gelöst werden.
Fahrzeug mit unterstellböcken so abstützen, daß jeweils ein bein seitlich nach außen zeigt.
Achtung: durch eine geeignete gummi- oder holzzwischenlage werden beim anheben beschädigungen am unterbau vermieden.
Anheb- und aufbockpunkte:
Hebebühne
Arme der hebebühne vorn an den aufnahmen (siehe bildausschnitt) ansetzen, hinten an den verstärkungen der längsträger, ca. 20 Cm vom hinteren radkasten entfernt.
Werkstattwagenheber
Fahrzeug vorn nur am getriebegehäuse anheben. Achtung: fahrzeuge mit unterer motorraumabdeckung dürfen vorn nicht angehoben werden.
Fahrzeug hinten an der gezeigten stelle anheben.
Fahrzeug seitlich unter der b-säule anheben. Dabei holzleiste entsprechend den angegebenen maßen (in mm) zwischenlegen. Achtung: die verstärkung - a - des längsträgers muß in der nut - b - der leiste liegen.
Plan der programmierten wartung
(*) Unabhängig von den zurückgelegten kilometern muss der steuerriemen bei
schwereinsätzen (kaltes klima, stadtzyklus, lange leerlaufzeiten) oder auf jeden
fall alle 5 jahre ausgewechselt werden.
(**) Das motoröl und der ölfilter m ...
Lenkrad aus-und einbauen
Achtung: unbedingt "sicherheitsmaßnahmen zum airbag"
durchlesen.
Ausbau
Zündung ausschalten.
Batterie-massekabel (-) abklemmen. Achtung: dadurch
werden elektronische speicher gelöscht, wie zum beispiel
motor-betriebswerte. Hinweise im kapit ...