Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer, heckleuchten, bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer, blinkleuchten, nebelschlußleuchten, kennzeichenleuchten und innenleuchten.
Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen " abgehandelt.
Glühlampen verschleißen mit der zeit. Etwa alle 2 jahre sollten sie deshalb ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Dies gilt nicht für halogenlampen, wie sie beispielsweise in den hauptscheinwerfern verwendet werden.
Sie halten normalerweise wesentlich länger und müssen erst bei einem defekt gewechselt werden. Eine glühlampe mit verminderter leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen ablagerungen auf dem glaskolben.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen.
Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und spiritus entfernen.
Installation der
anhängerkupplung
Die anhängerkupplung ist von fachpersonal
nach eventuellen zusätzlichen und/oder ergänzenden,
vom hersteller der vorrichtung
ausgehändigten anleitungen an die karosserie
montieren zu lassen. Die einzubauende
anhängervorrichtung muss den akt ...
Abs-system
Es handelt sich um ein system, das fester
bestandteil der bremsanlage ist und bei jeglichen
haftungsbedingungen und bremsstärke
ein blockieren der räder und das
darausfolgende rutschen eines oder mehrerer
räder vermeidet, so dass das fahrzeug
auch b ...