Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf zwei oder vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist oder nur mit dem wagenheber abgestützt wird. Lebensgefahr!
Das fahrzeug nur in unbeladenem zustand auf ebener, fester fläche aufbocken.
Die räder, die beim anheben auf dem boden stehen bleiben, mit keilen gegen vor- oder zurückrollen sichern.
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturen gelöst werden.
Fahrzeug mit unterstellböcken so abstützen, daß jeweils ein bein seitlich nach außen zeigt.
Achtung: durch eine geeignete gummi- oder holzzwischenlage werden beim anheben beschädigungen am unterbau vermieden.
Anheb- und aufbockpunkte:
Hebebühne
Arme der hebebühne vorn an den aufnahmen (siehe bildausschnitt) ansetzen, hinten an den verstärkungen der längsträger, ca. 20 Cm vom hinteren radkasten entfernt.
Werkstattwagenheber
Fahrzeug vorn nur am getriebegehäuse anheben. Achtung: fahrzeuge mit unterer motorraumabdeckung dürfen vorn nicht angehoben werden.
Fahrzeug hinten an der gezeigten stelle anheben.
Fahrzeug seitlich unter der b-säule anheben. Dabei holzleiste entsprechend den angegebenen maßen (in mm) zwischenlegen. Achtung: die verstärkung - a - des längsträgers muß in der nut - b - der leiste liegen.
Getriebe-schaitgestänge
1,4-L-motor:
Verschiebbarer schalthebel
Kabelzug der rückwärtsgangsperre
Gangwahlstange
Gangschaltzug
Umlenkgestänge
Gangwähl- und -schaltwelle
Rückwärtsgangsperre
Motoren ab 1,6 i:
Schalthebel-st& ...
Kraftübertragung
Veränderungen
oder reparaturen der kraftstoffversorgungsanlage, die nicht in korrekter
weise und ohne berücksichtigung
der technischen eigenschaften der anlage ausgeführt wurden, können
betriebsstörungen mit brandgefahr ...